Die Kommission erläutert, dass die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a genannten Maßnahmen nicht in vollem Umfang zur Erreichung des Ziels der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 gelten.
Die Kommission stellt fest, dass die in der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 vorgesehenen Maßnahmen nicht in vollem Umfang zur Erhöhung der Kapazität von Solarenergieanlagen dienen.
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